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Steuern sparen
Der Finanzminister hilft bei der Renovierung mit.
Nach § 35a Abs. 2 EstG können Handwerkerleistungen (Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen)
bis 1.200 Euro Lohnkosten inkl. MwSt., von der Steuerschuld abgezogen werden.
Voraussetzung für diese Steuerermäßigung ist der Kostennachweis durch Vorlage einer detaillierten Handwerkerrechnung
und der Zahlungsnachweis durch einen Bankbeleg, auf keinen Fall dürfen Sie den ausführenden Handwerker in bar bezahlen.